Dienstag, 16. Februar 2016

Vorratsdatenspeicherung: Bayern wird Verfassungsschutz Zugriff erlauben

In Bayern wurde eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Terrorabwehr künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Die CSU glaubt, damit eine „wehrhafte Demokratie“ zu stärken.

Ziel der Novelle ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann glaubt, dass insbesondere die terroristischen Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Monate die Notwendigkeit einer wehrhaften Demokratie nur allzu deutlich gemacht hätten. In der Pressemitteilung heißt es: „Dem Verfassungsschutz muss ein effizientes und zugleich rechtssicheres Instrumentarium zur Verfügung stehen. Mit der Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes stellen wir hierfür die richtigen Weichen“, sagte Herrmann. weiter lesen »

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