Sonntag, 7. Februar 2016

Urteil: Facebook-Nutzer haften nicht für geteilte Fremdbeiträge

Bei Facebook wird oft viel Unsinn verbreitet. Doch selbst wer äußerst fragwürdige Beiträge von Dritten in dem sozialen Netzwerk teilt, muss für diese in der Regel nicht selbst haften. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.

In dem konkreten Fall hatte ein Tierschutzverein eine fragwürdige Äußerung einer dänischen Tierschützerin bei Facebook geteilt. Ein Blogger entdeckte den Beitrag und schrieb, der Tierschutzverein sei offenbar der gleichen Meinung wie die Tierschützerin – immerhin habe man ja deren Facebook-Beitrag geteilt.

Gegen diese Aussage ging der Verein mit einer Einstweiligen Verfügung vor – und bekam nun in der Berufungsverhandlung vom Oberlandesgericht Frankfurt recht (Az. 16 U 64/15). Allein durch die Nutzung der „Teilen“-Funktion bei Facebook mache man sich einen fremden Inhalte noch nicht zu eigen. Daher hafte man dafür auch nicht, so die Richter. weiter lesen »

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