Anfang dieser Woche wurde durch Medienberichte bekannt, dass der Einsatz des Staatstrojaners durch das Bundesinnenministerium genehmigt wurde. Mit ihm können laufende Telekommunikationsvorgänge auf Computern und Smartphones, wie zum Beispiel Skypegespräche, abgehört werden. Den letzten funktionsfähigen Staatstrojaner musste das Bundeskriminalamt übrigens 2008 aufgrund einer vernichtenden Analyse des Chaos Computer Clubs aus dem Verkehr ziehen. Mal sehen, wie lange es diesmal dauert.
Der Einsatz von Staatstrojanern entbehrt aus unserer Sicht jeglicher rechtlichen Grundlage, wir halten ihn sogar für verfassungswidrig. Und wir stehen mit dieser Kritik nicht alleine da: Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, SPD-Politiker, Abgeordnete der Opposition und der Vizevorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sind der Ansicht, dass die Strafprozessordnung bisher keine ausreichende Grundlage für einen Trojaner-Einsatz enthält. Die dürftige Rechtsgrundlage gibt das zuständige Bundesinnenministerium auch selbst zu, ignoriert diese aber geflissentlich und schiebt die Verantwortung lieber auf die Richter ab, welche über einen Einsatz entscheiden sollen. weiter lesen »
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