Die Polizei steht auf der Straße und winkt die Autos heraus – Verkehrskontrolle. Anhalten ist Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Aber wie sieht es mit dem Alkoholtest aus? Müssen Autofahrer wirklich pusten? Hier gibt's die überraschende Antwort.
„Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).
Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl hingegen nicht erlaubt!
Tests haben keine Beweiskraft?
Um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers festzustellen, greifen Polizeibeamte gern auf Atemalkohol- oder Drogenschnelltests zurück. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Diese Tests dürfen sie grundsätzlich ablehnen. In einem Strafverfahren vor Gericht hätten sie ohnehin keine Beweiskraft. weiter lesen »
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