„Mein Kampf“ wird am 1. Januar gemeinfrei – und erscheint sofort in einer Edition mit 3500 Fußnoten. Im Kommentar des Instituts für Zeitgeschichte soll die Bildungsnation über ihren Zerstörer siegen.
Wenn das der Führer wüsste. Siebzig Jahre lang haben deutsche Behörden unter Berufung auf das Urheberrecht die Verbreitung von „Mein Kampf“ unterbunden, doch nach dem 1. Januar 2016, dem Verfallsdatum der auf den Freistaat Bayern übergegangenen geistigen Eigentumsrechte an Adolf Hitlers Schrifttum, soll das Buch gemäß einer Empfehlung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka unverzüglich Pflichtlektüre in den Schulen werden. Damit wird der Schriftsteller Hitler, als welcher er schon vor der Veröffentlichung von „Mein Kampf“ firmierte, einen kanonischen Status erlangen, der ihm versagt blieb, als die Schulen Organe eines auf seinen Willen eingeschworenen Staates waren. Vergeblich blieb 1935 der Versuch des Eher-Verlags, seinem prominentesten Autor einen festen Platz in den Lehrplänen zu verschaffen. Auf Weisung der NSDAP-Parteizentrale, so zitiert Sven Felix Kellerhoff aus den Akten in seinem bei Klett-Cotta erschienenen Buch über die „Karriere eines deutschen Buches“, wurde „vorerst die Einführung des Werkes in den Schulen zurückgestellt“. weiter lesen »
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