Eine nun aufgetauchte Fatwa dokumentiert, dass der IS die Ausbeutung gefangener Frauen akribisch genau geregelt hat. Sexsklavinnen werden verkauft, verschenkt, vergewaltigt.
Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat ihren Kämpfern detaillierte Vorgaben zum Umgang mit Sexsklavinnen gemacht. In einer am Dienstag von der Nachrichtenagentur Reuters veröffentlichten Fatwa heißt es etwa, ein Vater und ein Sohn im Dienste der Terrormiliz dürften sich nicht an derselben Frau vergehen. Sollten sich eine Mutter und eine Tochter „im Besitz“ desselben Mannes befinden, dürfe dieser nicht mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr haben. Die Fatwa, die laut Reuters erstmals veröffentlicht wurde, ist demnach Teil einer Reihe von Dokumenten, die amerikanische Spezialkräfte bei einer Razzia gegen einen IS-Führer im Mai in Syrien sicherstellten. Die Nachrichtenagentur veröffentlichte eine englischsprachige Übersetzung des Dokuments, das auf den 29. Januar datiert ist. Darin wird beklagt, dass einzelne IS-Kämpfer im Umgang mit Sexsklavinnen gegen die vermeintlichen Regeln des islamischen Rechts verstoßen hätten. weiter lesen »
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