Das Netz lädt zur Steuerhinterziehung ein. Der Rechnungshof will intensiver nach diesen Fällen suchen. Das Finanzministerium gibt sich vertrauensvoll und hält das nicht für notwendig.
In der Europäischen Union bieten EU-Unternehmer und Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Drittlandsunternehmer) Internetleistungen an, z.B. Musik, Videos, E-Books, Livecams und Software. Solche Leistungen an private Abnehmer unterliegen der Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem der Abnehmer wohnt (Verbrauchsstaat). Deutschland als Verbrauchsstaat hat damit einen Steueranspruch gegen nicht in Deutschland ansässigen Unternehmern. weiter lesen »
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