Immer wieder gibt es Spekulationen über den Anteil von Flüchtlingen an Straftaten. Doch eine valide Datengrundlage existiert bislang nicht. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern.
Die Polizei bekommt ab 2016 die Möglichkeit, Straftaten von Flüchtlingen genau zu erfassen. Vom Januar an wird es dazu in Strafanzeigen das Merkmal „Flüchtling“ geben, das die Beamten ankreuzen können. Darauf haben sich die Innenminister der Länder und des Bundes verständigt, wie ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums dem „Westfalen-Blatt“ (Donnerstag) bestätigte. weiter lesen »
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