Entertainer Stefan Raab (49) beendet noch diesen Monat seine Fernseh-Karriere. Mit ihm sollten 80 Mitarbeiter seiner Produktionsfirma gehen. Viele wehren sich gegen den Rauswurf. Das Arbeitsgericht Köln hat nun eine weitere Kündigung für nichtig erklärt.
Ein Archivar klagte am Mittwoch erfolgreich für seine Weiterbeschäftigung bei Brainpool. Das Arbeitsgericht konnte nicht erkennen, warum seine Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte – denn Brainpool besteht auch nach Raabs Abschied weiter.
In zehn weiteren Fällen – geklagt haben Aufnahmeleiter, Cutter und Redakteure – will das Gericht prüfen, inwieweit die Mitarbeiter schon in der Vergangenheit außerhalb von Raab-Shows zum Einsatz kamen. Auch das könnte die Aussage von Brainpool widerlegen, es gäbe für die Angestellten ab 2016 nichts mehr zu tun. weiter lesen »
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