Mittwoch, 24. April 2013

Verfassungsschutz arbeitete verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen an der Anti-Terror-Datei

Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die Gesetze zur Anti-Terror-Datei, mit denen Verfassungsschutz und Polizeibehörden etc. Daten über angeblich terrorverdächtige Personen austauschen, in ihren Grundstrukturen für verfassungsgemäß, die Ausgestaltung sei jedoch in Teilen verfassungswidrig.

Der pensionierter Richter Robert Suermann hatte Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie seiner Grundrechte aus Art. 10 (Fernmeldegeheimnis), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und, in Verbindung hiermit, Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz) erhoben. Zudem werde gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstoßen, indem auch die beteiligten Polizeibehörden Zugriff auf die von den Nachrichtendiensten in die Antiterrordatei eingestellten Daten hätten. Es drohe eine uferlose Ausweitung der polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten. [weiterlesen...]

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