Dienstag, 23. April 2013

Datenspeicherung: Der Unterschied zwischen Flatrate, Volumentarif und Datenlimit

Das mit der Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern wurde erst kürzlich neu geregelt. 2012 tauchte im Netz ein Leitfaden zur Datenabfrage der Staatsanwaltschaft auf, in dem detailliert beschrieben wurde, welche Daten durch Behörden bei welchen Anbietern abgefragt werden dürfen. Pikantes Detail: Bei der Auflistung wurde deutlich, dass die Anbieter bei weitem mehr Daten über ihre Kunden erfassen und sie weitaus länger speichern als bisher bekannt. Insbesondere nicht abrechnungsrelevante Daten wie etwa die Funkzelle wurden weitaus länger gespeichert als zulässig. Mit Hilfe der Daten lässt sich durch diese private Vorratsdatenspeicherung ein umfangreiches Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil der Nutzer erstellen. Und der Staat aber auch Abmahnanwälte greifen bei diesen Vorratsdaten eifrig zu.

Der Leitfaden zur Verkehrsdatenspeicherung
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte daraufhin Klage gegen Vodafone ein, weil eine rechtlich nicht zulässige Speicherung der Bewegungsdaten seiner Mandantin erfolgt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Bundesnetzagentur haben reagiert und einen Leitfaden zur datenschutzgerechten Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern erarbeitet. Der Leitfaden wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als unzureichend und dem Gesetz nicht entsprechend kritisiert. [weiterlesen...]

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