Dienstag, 23. April 2013
Sachsen: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig
Die umstrittene Erhebung tausender Handydaten am Rande der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichtes Dresden hervor, der dem Linke-Abgeordneten Falk Neubert am Dienstag zugegangen ist. Laut Landgericht müssen die auf Anordnung des Dresdner Amtsgerichtes erhobenen Daten gelöscht werden. Die Entscheidung des Landgerichtes ist endgültig, sie kann nicht mehr angefochten werden (Aktenzeichen 15 Qs 34/12). [weiterlesen...]
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