Am Montag beginnen die Abiturprüfungen in Sachsen-Anhalt. Um das Schummeln einzuschränken, sind Mobiltelefone strikt verboten. Selbst wenn ein ausgeschaltetes Handy bei einem Schüler entdeckt wird, kann das als Betrugsversuch gewertet werden.
Die Zeit, als beim Schummeln in der Schule der kleine Spickzettel das Monopol hatte, ist vorbei. Schüler nutzen vermehrt Smartphones. Bei den Abiturprüfungen, die am Montag für 4.600 Schüler in Sachsen-Anhalt starten, wird darum von den Lehrern im Vorfeld noch eindringlicher darüber belehrt, was erlaubt ist. Und es wird noch genauer hingesehen.
„Handys sind während der Prüfungen strikt untersagt“, sagt Jürgen Mannke, Vorsitzender des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt und Schulleiter des Goethe-Gymnasiums Weißenfels. Wenn während der Prüfung bei einem Schüler selbst ein ausgeschaltetes Handy entdeckt wird, kann das als Täuschungsversuch gewertet werden. „Das kann zum Ausschluss von der einzelnen Prüfung oder im Extremfall sogar von der gesamten Abiturprüfung führen“, sagt Mannke. Bekannt sei ihm ein solcher Fall aber nicht. Das Kultusministerium sieht keinen Handlungsbedarf, die Schulen auf die Durchführungsbestimmungen bei Abiturprüfungen besonders hinzuweisen. „Diese sind bekannt“, sagt Martin Hanusch, Pressesprecher des Ministeriums. Taschenkontrollen und Leibesvisitationen bei den Schülern seien rechtlich nicht zulässig. [weiterlesen...]
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