Die nordrhein-westfälischen Behörden dürfen mangelhafte Hygiene in Betrieben derzeit nicht online anprangern. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab in letzter Instanz einer Bäckerei recht, die gegen ihre Nennung im Internet geklagt hatte.
Auf der Seite “Lebensmitteltransparenz.nrw.de” konnten Ämter aus ganz Nordrhein-Westfalen aktuelle Meldungen über schlechte Hygieneverhältnisse und die Überschreitung von Grenzwerten in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten, Bäckereien und anderen Firmen veröffentlichen. [weiterlesen...]
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