Hitzige Debatte um den Kauf von Steuersünder-Daten. Soll die Regierung die ominöse CD, die für 2,5 Millionen Euro angeboten wird, kaufen?
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält den Deal für „rechtlich vertretbar“, warnt aber zugleich vor einem „Schnellschuss".
Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sind für die Jagd auf Steuer-Betrüger.
Dennoch sind viele Fragen offen.
Ist es rechtlich einwandfrei, wenn der Staat gestohlene Daten erwirbt?
Schäuble hat es prüfen lassen, sagt ja. „Wir haben alle uns verfügbaren Rechtsprechungen angeschaut, und deswegen glaube ich, dass das, was ich Ihnen gesagt habe, rechtlich vertretbar ist.“ Die Regierung habe umfangreiche Prüfungen vorgenommen. Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz warnt: Es droht die Gefahr, dass mit dem Ankauf der CD der Tatbestand der Hehlerei erfüllt sein könnte.
Können sich Steuerbetrüger mit einer Selbstanzeige vor Strafverfolgung retten?
Dieter Ondracek, Chef der Steuer-Gewerkschaft: „In den fünf Fällen, die bereits durch das Probematerial bekannt sind, ist dieser Weg abgeschnitten. Für alle anderen gilt: Wer sich selbst anzeigt, muss nur die Steuern plus Hinterziehungszinsen nachzahlen, wird aber nicht bestraft.“
Wer zahlt die 2,5 Mio. Euro, die der Verkäufer verlangt?
Ondracek: „Den Kaufpreis teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte.“
Können Steuerbetrüger, die mit Hilfe der CD ermittelt werden, überhaupt bestraft werden?
Prof. Scholz: „Da mache ich ein großes Fragezeichen. Es gilt der Grundsatz: Niemand darf in Deutschland aufgrund von Beweisen angeklagt werden, die durch kriminelle Handlungen zustande kamen. Bei Ex-Postchef Zumwinkel lag der Fall anders, weil der zu Beginn der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt hatte.“ (weiterlesen...)
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