Zu Anzahl der erfolgreichen "Hartz-IV-Klagen" - in den Medien wurde kürzlich darüber berichtet - sei hingewiesen darauf, daß die Zahl der, für die Hartz-IV-Bezieher erfolgreich abgeschlossenen Verfahren weit höher ist als bisher in den Medien veröffentlicht, weil bei vielen Rechtstreiten die Jobcenter vor dem Urteil nach entsprechendem richterlichen Hinweis die Forderung der Kläger anerkennen, so das kein Urteil zustande kommt.
Die Zahlen sehen, bundesweit, etwa wie folgt aus: Von 100 laufenden Widerspruchsverfahren werden etwa 20 direkt vom Jobcenter zugunsten der Hartz-IV-Bezieher statt gegeben, also ohne Gerichtsverfahren. Etwa 44 dieser 100 Widerspruchssachen landen doch vor Gericht und enden mit erfolgreichen Urteilen für die klagenden Hartz-IV-Bezieher. Weitere etwa 20 von diesen 100 Hartz-IV-Widerspruchsverfahren, die vor Gericht landen, werden, auf richterlichen Hinweis hin, durch Anerkenntnis der Jobcenter zugunsten der klagenden Hartz-IV-Bezieher erfolgreich, aber ohne Urteil abgeschlossen.
Summa summarum sind tatsächlich also inkl. Widersprüchen, Urteilen und Anerkenntnissen gut 84 von 100 Widerspruchsverfahren der Hartz-IV-Bezieher gegen ihre Jobcenter erfolgreich. Bundesweit. Woran übrigens gute Sozialrechtsanwälte ihren Anteil haben. So sieht dann die Rechnung für die Jobcenter und damit für das kranke Hartz-IV-System noch weit schlechter aus...Leider aber wehren sich viel zu wenige Hartz-IV-Bezieher... weiterlesen »
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