Montag, 7. Juli 2014

Die doppelt vergessene DNA-Löschung

Wer glaubt, dass die Polizei mit personenbezogenen Daten besonders sorgfältig umgeht? Dem empfehle ich die nachfolgenden Erfahrungen meines Mandanten. Der glaubte bis vor einiger Zeit auch, dass schon alles seine Richtigkeit hat, wenn unsere Strafverfolger sich zum Beispiel DNA-Proben sichern und auswerten. Nun wurde er schon zum wiederholten Mal belehrt, dass dem keineswegs so ist. Doch der Reihe nach:

Ein Amtsgericht hatte im Jahr 2007 angeordnet, dass mein Mandant eine Speichelprobe abgeben muss. Seine DNA sollte dauerhaft in der Zentraldatei beim Bundeskriminalamt gespeichert werden. Gegen so einen Beschluss kann man zwar Beschwerde einlegen. Aber die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Mein Mandant musste also quasi in Vorleistung treten und seine Erbinformationen zur Verfügung stellen. Flugs war die Polizei auch zur Stelle, seine Daten wurden in der Wiesbadener Zentraldatei gespeichert. weiterlesen »

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