Montag, 14. Juli 2014

Der Kampf der Piratenpartei gegen GEMA-Willkür geht weiter: Jetzt geht es in die Berufung

Nachdem die Klage gegen die GEMA von Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, Musiker und Urheber, die er gemeinsam mit seinem Bandkollegen Stefan Ackermann eingereicht hat, in erster Instanz in einem Urteil vom 13. Mai 2014 vom Landesgericht Berlin abgewiesen wurde, geht Kramm jetzt in Berufung. Mit seiner Klage möchte er den Status Quo in der Musikbranche verändern, der Musikverlagen pauschal 40 % der GEMA-Einnahmen zugesteht, ohne dabei eine nachweisliche Gegenleistung erbringen zu müssen. Aktuell ist die Situation so, dass die Einnahmen, welche die GEMA aus der Verwertung der ihr von den Urhebern treuhänderisch eingeräumten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche (z.B. aus der Geräte- und Leermedienabgabe) erzielt, im Verhältnis 60 : 40 zwischen Urheber und Verleger verteilt werden. Das sieht der GEMA-Verteilungsplan vor, der regelmäßig in den Verlagsverträgen zwischen Komponisten und Musikverlagen in Bezug genommen wird. weiterlesen »

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