Längere Arbeitszeiten, unbezahlte Überstunden, mehr Scheinselbständige: Gewerkschaften fürchten, dass Arbeitgeber die neue Lohnuntergrenze einfach umgehen werden. Vor allem in kleinen Betrieben wird die Kontrolle schwierig.
Jetzt gibt es kein Zurück mehr. Auch in Hotels und Gaststätten wird der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sofort vom 1. Januar 2015 an und ohne Sonderregeln für einen stufenweisen Übergang. Der Gastgewerbeverband Dehoga und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) konnten sich nicht auf einen abweichenden Tarifvertrag einigen, der es erlaubt hätte, die gesetzliche Lohnuntergrenze bis Ende 2016 zu unterschreiten. 1,8 Millionen Menschen arbeiten in der Branche, viele zu Niedriglöhnen unterhalb der 8,50 Euro. Insgesamt sollen vom Mindestlohn 3,7 Millionen profitieren, verspricht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Aber werden sie dies wirklich? weiterlesen »
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