Montag, 1. März 2010

Privatinsolvenz: Der Weg aus den Schulden

Sie ist der Weg aus den Schulden: Vor etwa zehn Jahren wurde die Verbraucherinsolvenz - besser bekannt als Privatinsolvenz - eingeführt. Sie soll verschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang ermöglichen.

Mehr als 600 000 Deutsche haben sie laut der Verbraucherzentrale Berlin bislang genutzt. 2010 wird ihre Zahl wegen der Wirtschaftskrise wahrscheinlich kräftig wachsen.

Der Ausweg Verbraucherinsolvenz steht jedem offen, der überschuldet ist, erklärt Claudia Kurzbuch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel - also jedem, dessen Einkommen nicht reicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu zahlen. Nach Angaben des Instituts für Finanzdienstleistungen sind rund acht Prozent der deutschen Haushalte überschuldet.

Der Weg in die Privatinsolvenz ist strikt geregelt. "Bevor man überhaupt einen Antrag stellen kann, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden", sagt Kurzbuch. Und der müsse wiederum bescheinigt werden. Das können nur Rechtsanwälte oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Diese seien kostenlos, könnten aber je nach Region sehr stark nachgefragt sein, warnt Kurzbuch: "Man muss manchmal ein Vierteljahr für einen Beratungstermin warten." Aber es wache ja auch niemand eines Morgens auf und sei plötzlich verschuldet. Dennoch: "Die meisten melden sich erst, wenn der Druck zu groß wird."

In der außergerichtlichen Einigung versucht der Betreuer, mit den Gläubigern einen Vergleich zu finden. Der Berater rufe dabei jeden Gläubiger an und fragt, ob er auf seine Forderungen verzichtet, erklärt Heribert Rollik von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in Berlin. Gute Karten hätten Schuldner meist bei Energieunternehmen. "Die lassen am einfachsten mit sich reden, weil es sich um eine Grundversorgung handelt."

Für die außergerichtliche Einigung benötigt ein Berater gute Kontakte und Fingerspitzengefühl. "Wenn dann aber nur ein Gläubiger nicht damit einverstanden ist, gilt der Versuch als gescheitert", erklärt Kurzbuch. In diesem Fall füllt die Beratungsstelle den Antrag auf Privatinsolvenz aus, der anschließend vom zuständigen Gericht anerkannt werden muss.

In der Verbraucherinsolvenz selbst bekommen Schuldner einen Treuhänder zugeteilt. Dieser nimmt alle Einnahmen an sich und bezahle damit - nach Abzug der Kosten für den Lebensunterhalt - die Gläubiger. Schuldner müssen ihrem Treuhänder jede Veränderung mitteilen, etwa einen Umzug oder eine Lohnerhöhung. Außerdem sind sie für die Zeit der Privatinsolvenz negativ in der Schufa registriert.

Sechs Jahre müssten die Schuldner ihr Wohlverhalten zeigen, erklärt Kurzbuch. Dazu gehöre etwa für arbeitslose Schuldner auch, sich wirklich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Nach diesem Zeitraum haben die Schuldner einen Anspruch darauf, von den restlichen Schulden befreit zu werden. Diesen Anspruch muss das zuständige Gericht aussprechen. Kann ein Gläubiger dem Schuldner aber Fehlverhalten nachweisen, ist die Privatinsolvenz gescheitert, die Schulden bleiben bestehen. "Wenn man sich aber an die Auflagen hält, kann einem nichts passieren", sagt Kurzbuch.

Neuanfang für Schuldner

Das Insolvenzrecht entstand 1999 nach jahrzehntelanger Diskussion. Es führte einheitliche Regelungen für Insolvenzen in Ost und West ein. Die alten Regelungen hätten dem Schuldner kaum dabei geholfen, seine Schulden wirksam zu bereinigen, erläutert das Bundesjustizministerium. Weil Überschuldung häufig zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen führt, griff der Gesetzgeber ein. Schuldnern sollte ein Neuanfang ermöglicht werden, ohne dass die Interessen der Gläubiger vernachlässigt werden.

Im Jahr 2007 wurde die Verbraucherinsolvenz reformiert, um das Verfahren zu vereinfachen. Vor allem Schuldner, die sich bisher nicht einmal die Kosten für das Insolvenzverfahren leisten können, profitieren von der Reform. Bei Verfahrensbeginn müssen die Schuldner nun eine Gerichtsgebühr von 25 Euro und während der Wohlverhaltensphase 13 Euro monatlich zahlen.

Zahlen und Fakten

Als Folge der steigenden Arbeitslosigkeit werden laut der Frankfurter Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Jahr 2010 mehr Verbraucher ihre Privatinsolvenz erklären. Bis zu 138.000 Privatleute werden laut Experten zum Insolvenzgericht gehen, um sich ihrer Schulden zu entledigen. Im Vorjahr stagnierte die Zahl noch bei 98.800. Nach Angaben des verbraucherorientierten Instituts für Finanzdienstleistungen sind rund acht Prozent der deutschen Haushalte überschuldet. (dpa/tmn)

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