Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nicht das Gehalt kürzen, weil sie während der Arbeit häufig zur Toilette mussten. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 6 Ca 3846/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
In dem Fall hatte eine Kanzlei einem angestellten Rechtsanwalt den Lohn mit dem Argument gekürzt, er habe zu viel Zeit auf der Toilette verbracht. Der Arbeitgeber hatte zuvor schriftlich protokollieren lassen, wie oft der Angestellte das WC während der Arbeit besuchte. Demnach waren in einem Zeitraum von zweieinhalb Kalenderwochen 384 Minuten zusammengekommen.
Der Arbeitgeber rechnete das auf die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Beschäftigte über die üblichen Pausen- und Toilettenzeiten hinaus bereits 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er ihm 682,40 Euro vom Gehalt ab.
Dagegen klagte der Angestellte mit der Begründung, dass er in der Zeit an Verdauungsstörungen gelitten habe. Die Richter sahen das als zulässigen Grund an und entschieden zu seinen Gunsten: Der Arbeitgeber musste ihm den abgezogenen Betrag nachzahlen. (dpa/tmn)
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