Ein Vortrag von Heider Heydrich Betriebsrentner e.V. Rede anlässlich der Mitgliederversammlung 12.09.2014 in Dießen:
„Was ist aus den politischen Versprechen geworden?“
Die gesetzliche Rentenversicherung
Abgesehen davon, dass in der Rentenversicherung auch eine freiwillige Versicherung möglich ist, ist der überwiegende Teil der Versicherten heute pflichtversichert. Pflichtversicherung heißt:
Zwangsabgabe eines erheblichen Teils des Einkommens.
Derzeit sind diese 18,9 % des Bruttoarbeitslohnes, und dies paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das bedeutet, dass das Rentensystem eine solidarische Alterssicherung für alle diejenigen ist, die sich am Solidarsystem beteiligen, nichts anderes sonst.
Falsch ist es, den Versicherten ständig zu suggerieren, hier träfe eine staatliche, öffentliche, soziale Einrichtung für sie Vorsorge.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1980 stellt klar:
Die durch Beiträge erworbenen Ansprüche unterliegen dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes (Art. 14 GG). weiterlesen »
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