Freitag, 12. September 2014

Die Liste der von der Bundesprüfstelle indizierten Websites ist in erheblichem Umfang unrichtig

Die Liste der indizierten Telemedien wird nach der gesetzlichen Regelung nicht veröffentlicht. Diese Liste soll aber Anbietern nutzerautonomer Filterprogramme zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis wird die Liste auch an Suchmaschinen weitergegeben, was ich anderer Stelle bereits als nicht gesetzeskonform kritisiert habe, weil Suchmaschinenbetreiber kaum als Anbieter nutzerautomer Filterprogramme angesehen werden können. Die Aufnahme in die Liste führt jedenfalls dazu, dass die Inhalte nicht mehr von Google & Co. indiziert und durch Jugendschutzprogramme ausgefiltert werden.

Warum das gesamte System der Führung jugendgefährdender Telemedien praktisch überhaupt nicht funktioniert und rechtswidrig gehandhabt wird, zeigt der Fall des Aktivisten Florian Walter. weiterlesen »

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