Auf dem Sammelteller vor der Toilette eines Einkaufszentrums können erhebliche Beträge zusammenkommen. Und diese stehen auch den Mitarbeitern zu. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, das einer Toilettenfrau 1000 Euro zugesprochen hat. Sie hatte sich mit ihrem Arbeitgeber, einem Reinigungsunternehmen, um das Geld gestritten.
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