Computer dürfen nicht unbedingt schon deshalb gerichtlich einbehalten werden, weil auf ihnen Dateien aus einer Straftat gespeichert sind. Vielmehr muss nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs immer geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel zur Verfügung steht – zum Beispiel die wirksame Löschung der Daten.
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