Mittwoch, 17. September 2014

Die Jobcenter haben immer noch nichts gelernt

Die Berliner Zeitung schreibt: "Zehn Jahre Hartz IV und immer noch nichts gelernt, möchte man den Sachbearbeitern in den Jobcentern zurufen. Insgesamt 190.230 Klagen (Stand: Ende 2013) gingen seit dem Jahr 2005 vor dem Berliner Sozialgericht ein, weil die Klienten der Jobcenter Bescheide anfochten. Oftmals mit Erfolg. Zwar ist bei den Verfahren ein Rückgang zu verzeichnen, aber ihre Zahl ist immer noch viel zu hoch. Schließlich hätte oft ein Gespräch ausgereicht, um den Konflikt zu entschärfen. ... Viele Entscheidungen jedenfalls sind nur mit Lust an der Schikane zu erklären. Es ist eine Form des Machtmissbrauchs, wenn etwa eine Mutter mitteilen muss, wohin die Klassenfahrt ihres Sohnes führt, um eine Übernahme der Kosten zu erreichen. Und weshalb muss jeder Klient nach einem Umzug in einen anderen Bezirk seine gesamten Unterlagen zusammen sammeln und neu einreichen? Die Post wurde bereits in der Antike erfunden. In Sachen Kundenfreundlichkeit stehen die Jobcenter noch ganz am Anfang."

Kommentar von Duckhome:
Die Jobcenter sind NICHT für die Hilfe der Erwerbslosen zuständig, sondern um grundgesetzlich zustehendes (siehe BVerfg-Urteil zum Regelsatz) Geld bei den Schwächsten unserer Gesellschaft zu unterschlagen, um es über Steuergeschenke und Bankenrettungen an die obersten 10 Prozent umverteilen zu können. Genau deshalb gibt es auch ein "Bildungspaket", welches extra beantragt (und schikanös abgewimmelt) werden muss, statt den Kinder-Regelsatz einfach gemäss des Verfassungsurteils anzuheben. Deshalb gibt es willkürliche Sanktionen, bei denen die Jobcenter auch bei einer gerichtlichen Niederlage keinerlei Prozesskosten zahlen müssen. Deshalb gibt es eine Boni für diejenigen Jobcenter-Chefs, die besonders viele willkürliche Sanktionen durchgezogen bekommen. Und genau deshalb benötigen Jobcenter inzwischen auch Security-Typen und Videoüberwachung.

Alles politisch so gewollt - und seit über zehn Jahren unangetasteter, ja nicht einmal diskutierter Bestandteil geltender Gesetze.

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