...denn die meisten Akten kriegen die gar nicht erst zu sehen. Begründung:
Die Geheimdienste und das Kanzleramt halten sie mit der Begründung zurück, in den Dokumenten seien ausländische Interessen berührt, daher müssten die entsprechenden Länder zuerst einmal gefragt werden, ob die Aufklärer des Parlaments in die Akten schauen dürften.
Das ist natürlich eine tolle Idee, das machen wir mit dem Finanzamt ab jetzt auch so. Steuerhinterzieher können entscheiden, ob die Steuerfahndung ihre Akten sehen darf. Geht's noch?!
gefunden bei Fefe
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