Ab dem 1. Mai 2015 muss eine Vermieterbescheinigung bei einer An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt zwingend vorgelegt werden.
Ein Gesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, hat die Bescheinigung eingeführt.
Der betreffende Vermieter muss dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. weiterlesen »
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