Der Bundesverfassungsgerichtshof in Österreich hat nur wenige Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls für ungültig erklärt. Sie widerspreche der Verfassung und verletze das Grundrecht auf Datenschutz in einer unverhältnismäßigen Weise.
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