Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt.
Künftig müssen Telekommunikationsunternehmen auf Verlangen von Sicherheitsbehörden die Namen und Adressen ihrer Kunden herausgeben.
PIN-Nummern, Passwörter und Internetprotokoll-Adressen sollen ebenfalls bei Bedarf übergeben werden dürfen. weiterlesen »
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