Telemedicus deckt auf:
http://www.telemedicus.info/article/2550-Urteile-als-Nebenverdienst-beim-BGH.html
"Es ist offenbar gängige Praxis, dass sich einzelne Richter an der Erfüllung dieses Verfassungsauftrages privat bereichern. An einer Leistung, die gerade nicht über die Tätigkeit hinaus geht, für die sie bereits öffentliche Bezüge erhalten haben. Dieses Vorgehen hinter einer „wissenschaftlichen Tätigkeit” zu verstecken, ist nicht nur moralisch wie juristisch fragwürdig, sondern schadet auch allen Richterkollegen, die tatsächlich wissenschaftlich tätig sind. weiterlesen »
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