Das Internet ermöglicht es seinen Nutzern nicht alleine, schnell und umfassend auf ein erhebliches Wissen zurückzugreifen. Vielmehr bietet es ebenso die Funktion, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Etwa in den diversen Foren. Doch immer wieder kommt es zu Unklarheiten, wie die darin getätigten Äußerungen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Verhalten zu beurteilen sind. Das Landgericht Augsburg nahm sich eines solchen Falles nun an.
Beleidigung und rechtliche Verfolgung
Im vorliegenden Verfahren ging es darum, dass in dem Online-Forum der Augsburger Allgemeinen Zeitung kontrovers über einen Artikel des Blattes diskutiert wurde, der sich mit dem Vorgehen des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich beschäftigte. Dieser hatte angekündigt, gegen die Straßenprostitution einschreiten zu wollen. In der Folge kam es zu hitzigen Debatten, wobei auch Ullrich persönlich mehrfach scharf angegangen und sogar beleidigt wurde. Dieser erfuhr von dem regen Meinungsaustausch, sah sich in seiner Ehre verletzt und erstattete eine Anzeige. Um des Autors der entsprechenden Beiträge habhaft zu werden, erteilte das Amtsgericht Augsburg einen Beschluss zur Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitung sowie der Beschlagnahme der Daten der Person, die die vermeintlich beleidigenden Kommentare geschrieben hatte. weiterlesen »
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