Donnerstag, 2. Mai 2013

Das Mietrecht wurde verschärft

Energetische Sanierung soll als Vorwand dafür herhalten

Schwarzgelb legt die "Energiewende" weiter ganz im Sinne seiner Klientel aus. Schon vor einiger Zeit wurden Dämmpflichten für die Wohnungswirtschaft aufgehoben. Der neueste Streich ist jetzt das ab Mai geltende verschärfte Mietrecht. Eine Mietminderung bei Bauarbeiten ist jetzt in den ersten drei Monaten nicht mehr zulässig, wenn diese auch als energetische Sanierung bezeichnet werden. Offiziell heißt es, damit sollen Eigentümer ermutigt werden, ihre Miethäuser und Mietwohnungen energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen. weiterlesen »

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