Gutverdienende Beschäftigte und ihre Arbeitgeber müssen 2015 womöglich mit höheren Lohnabzügen für die Sozialbeiträge rechnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Damit wird festgelegt, bis zu welcher Summe Beiträge vom Lohn abgezogen werden.
Für gutverdienende Arbeitnehmer kann das allein in der Rentenversicherung eine Mehrbelastung von knapp zehn Euro monatlich im Westen und knapp 20 Euro im Osten ausmachen. Dies könnte aber durch eine leichte Senkung des Beitragssatzes ausgeglichen werden, die sich für das kommende Jahr abzeichnet. weiterlesen »
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