Dienstag, 19. November 2013

DNA-Fahndung: Koalition will mit Massen-Gentests nach Verwandten fischen

Auch wer bei Massen-Gentests keine Probe abgibt, könnte bald als Täter festgenommen werden. Die Koalition will die Suche in DNA-Daten ausweiten.

Mund auf, Stäbchen rein, Speichel raus – und mit ihm die Hoffnung, dass sich unter Hunderten oder Tausenden potenziellen Verdächtigen einer der Straftat überführen lässt. Denn im Speichel steckt DNA, unsere Erbsubstanz, ebenso in Blutresten, Hautschuppen und Sperma. An fast jedem Tatort lassen sich davon Spuren finden. Jeder Täter hinterlässt somit einen genetischen Fingerabdruck.

Seit 2005 sind Massen-Gentests im Paragraph 81h der Strafprozessordnung geregelt. "Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung begangen worden ist, dürfen Personen […] Körperzellen entnommen, diese zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts molekulargenetisch untersucht und […] mit den DNA-Identifizierungsmustern von Spurenmaterial automatisiert abgeglichen werden", heißt es dort.

Die Fahndungsmethode ist jedoch stark umstritten. Ein Argument der Kritiker: Entgegen der rechtsstaatlich gebotenen Unschuldsvermutung würden Bürger gezwungen, ihre Unschuld zu beweisen. Zu viele Menschen würden zu Unrecht als Täter in Erwägung gezogen. Die Wissenschaft gibt ihnen Recht.

Der Entwurf des Koalitionsvertrags sieht allerdings vor, den Kreis möglicher Verdächtiger auszuweiten. In den Koalitionsverhandlungen plant die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz laut ihres Berichts, der ZEIT ONLINE vorliegt: "Zur Aufklärung von Sexual- und Gewaltverbrechen sollen bei Massen-Gentests auch sogenannte Beinahetreffer verwertet werden können, wenn die Teilnehmer vorab über die Verwertbarkeit zulasten von Verwandten belehrt worden sind."

Ein Beinahetreffer bedeutet, dass die DNA zwar nicht identisch ist mit der vom Tatort, sie ist ihr aber sehr ähnlich. Die Polizei soll laut des Entwurfs des Koalitionsvertrags also Rückschlüsse auf Familienmitglieder der Getesteten ziehen dürfen. Der Vater war es nicht, der Sohn – darauf deutet die DNA hin – mit großer Wahrscheinlichkeit schon – Zugriff! Obwohl der Sohn an dem Massentest gar nicht teilgenommen hat. weiterlesen »

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