Samstag, 6. Juli 2013

Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Wer einem anderen über Facebook eine Nachricht schreibt, kann darauf vertrauen, dass diese nicht veröffentlicht wird. Denn alles andere wäre ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Das hat das OLG Hamburg entschieden.

In dem Fall hatte ein Mann mit einem anderen per Facebook kommuniziert und ihm erklärt, warum er einen Adelstitel führt. Diese Nachricht stellte der Empfänger ohne Einverständnis des Absenders in einer Facebook-Gruppe ein. Und das gab Ärger. Denn der Autor der Facebook-Nachricht zog vor Gericht – und bekam Recht. Für private Facebook-Nachrichten gilt das gleiche, was auch für Mails gilt: Sie dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn der Schreiber damit einverstanden ist. weiterlesen »

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