Mittwoch, 17. Juli 2013

Aufschlag fürs P-Konto ist unzulässig

Banken dürfen für Pfändungsschutzkonten keine höheren Gebühren verlangen als für normale Kunden. Der Bundesgerichtshof erklärte nun Klauseln der Deutschen Bank für unwirksam. Kunden mit Pfändungsschutzkonto waren 8,99 Euro im Monat berechnet worden. Für ein vergleichbares “Aktivkonto” ohne Pfändungsschutz, das sogar noch mehr Leistungen bietet, verlangt die Deutsche Bank nur 4,99 Euro. weiterlesen »

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