Montag, 4. Januar 2016

Demenz im Erbrecht

Man glaubt es nicht, aber hier kann ein Gutachten aus einem vorangegangenen Betreuungsverfahren dem Erben zum Verhängnis werden. Denn Fachärzte können die vor einer Betreuung schon vorliegende beginnende Demenz retrospektiv bei der Frage, ob der Erblasser testierfähig war, verwenden.

In einem Fall war der nicht eingesetzte Sohn damit auch erfolgreich und sorgte auf diesem Weg dafür, dass er neben der vom Erblasser eingesetzten Schwester Miterbe zu 1/2 wurde. Quelle: Erbrecht Heinle »

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