Freitag, 29. Januar 2016

Nach Autounfall - Darf die Polizei das Handy einkassieren?

Handy oder Smartphone sorgen häufig für Autounfälle, aber darf die Polizei überhaupt Mobiltelefone eines Autofahrers beschlagnahmen? Rechtsexperten haben Zweifel. So können sich Betroffene wehren.

Schnell während der Fahrt noch eine SMS tippen oder einen Anruf tätigen gehört für viele Autofahrer trotz Verbots zur Normalität. Nicht wenige Unfälle sind mittlerweile auf die unbefugte Nutzung des Handys am Steuer zurückzuführen. Die Polizei NRW stellt aus diesem Grund seit Kurzem, zur Sachverhaltsaufklärung nach Verkehrsunfällen, das Handy der Autofahrer sicher. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke erläutert, ob diese Maßnahme der Polizei rechtens ist.

Wann darf etwas beschlagnahmt werden?

Grundsätzlich dürfen Gegenstände im Rahmen der Strafverfolgung beschlagnahmt werden. Eine Straftat liegt bei einem Autounfall regelmäßig vor, insbesondere, wenn bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Somit kann in diesen Fällen eine gesetzliche Rechtfertigung für die Beschlagnahme bestehen. weiter lesen »

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