Was tun, wenn ein Flüchtling straffällig wird, aber in seiner Heimat Krieg herrscht? Dann will die Bundesregierung ihn künftig in das Land abschieben, über das er die EU erreicht hat.
Die Bundesregierung will straffällig gewordene Flüchtlinge in Drittstaaten abschieben, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsländer nicht möglich ist. „Wir verhandeln mit der Türkei und anderen Ländern über die Rückübernahme auch solcher Flüchtlinge, die aus Drittstaaten kommen“, sagte Kanzleramtsminister und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) der „Bild am Sonntag“. Diese sollten nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn dort zum Beispiel Bürgerkrieg herrsche, „sondern in das Land, über das sie in die EU gekommen sind“. Zuvor hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Rückkehr vieler Flüchtlinge nach Kriegsende gefordert. weiter lesen »
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