Die Provinzial hatte sich bekanntlich schwer getan, eine Maklervollmacht zu akzeptieren.
Nun traf es zwei weitere Versicherungen in ähnlichen Fällen, die AachenMünchener und eine andere Versicherung, deren Namen nicht auf der Website der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) nicht genannt wird.
Dort schreibt die IGVM, dass das Oberlandesgericht Nürnberg der Aachen-Münchener mit Urteil vom 30. Juni 2015 untersagt (Aktenzeichen 3 U 2086/14 – noch nicht rechtskräftig) hat, weder unter „es betreut Sie“ noch unter „Ihr persönlicher Ansprechpartner“ einen konzerneigenen DVAG-Mitarbeiter anzugeben, wenn es einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht gibt. weiter lesen »
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