Bundesregierung wie EU-Kommission machen sich gegenüber den USA beschämend klein, statt energisch für die Grundrechte ihrer Bürger einzutreten.
Ein Bundesgericht in New York hat unlängst entschieden, dass Microsoft verpflichtet werden kann, auch E-Mails und andere Inhalte, die außerhalb der USA – beispielsweise auf europäischen Servern – gespeichert werden, an amerikanische Behörden herauszugeben.
Zu diesem Thema findet man ein lesenswertes Interview mit der Datenschutzrechtlerin Indra Spiecker in der FAZ. Spiecker weist auf den bislang wenig beachteten Aspekt hin, dass diese Entscheidung nicht nur amerikanische Anbieter betrifft, sondern auch europäische Anbieter, die eine US-Niederlassung unterhalten. Die Reichweite des Urteils ist daher deutlich weiter, als bislang berichtet. weiterlesen »
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