Donnerstag, 9. Januar 2014

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen 08.01.2014 (Az.: I ZR 169/12 – BearShare) entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder (als Störer) haften und, dass sie ohne konkreten Anlass auch nicht verpflichtet sind, ihre volljährigen Angehörigen zu belehren oder zu überwachen. weiterlesen »

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