Donnerstag, 23. Januar 2014

Die durchsichtige Taktik der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung

Irgendwann in den kommenden Wochen wird der Europäische Gerichtshof bekanntlich sein Urteil zur Vorratsdaten-Richtlinie der EU verkünden. Nachdem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht hat, dass die Richtlinie in der vorliegenden Form Grundrechte gefährdet und nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Gerichtshof das so sieht, recht hoch. Weder die Grundrechtsfeindlichkeit noch die Sinnlosigkeit der Umsetzung auf Grundlage einer delegitimierten Rechtsgrundlage können bekanntlich Teile der deutschen Bundesregierung davon abhalten, weiterhin die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verlangen und vorzubereiten. Justizminister Maas hatte angekündigt, auf das Urteil zu warten – die Union fand das erstmal keine so gute Idee. weiterlesen »

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