Bleib dran für neue Informationen, originelle Ideen und interessante Anregungen, an die du selbst nie gedacht hättest. Lass dich informieren, inspirieren und trete in Kontakt mit anderen Unternehmern auf der europäischen KMU-Woche 2010.
Dienstag, 30. März 2010
Samstag, 27. März 2010
Schlafforscher: Zeitumstellung ist "schädlich"
Führende Schlafforscher kritisieren die am kommenden Sonntag bevorstehende Umstellung auf die Sommerzeit. «Ich halte sie nicht nur für überflüssig, sondern auch für schädlich», sagte der Regensburger Psychologe Jürgen Zulley der Wochenzeitung «Die Zeit». Sein Münchner Kollege Till Roenneberg nennt die Sommerzeit einen «von oben diktierten Eingriff in unser biologisches Zeitsystem».
Neue Untersuchungen zeigten, dass sich die Zeitumstellung nicht nur kurzfristig negativ auf die Gesundheit auswirkt, etwa in Form von Schlafstörungen oder vermehrten Herzinfarkten. Vielmehr störe sie sieben Monate lang bis zum Anfang der Winterzeit die innere Uhr einer Mehrheit der Bevölkerung. Das könne zu Schlafmangel führen, der generell als ungesund gilt.
«Richtig gewöhnen wir uns daran nie», sagte der Chronobiologe Roenneberg und bezog sich dabei auf seine Forschungen über den Schlaf-Wach-Rhythmus. Auch die österreichische Neurologin Birgit Högl sieht laut Bericht «einfach keinen überzeugenden Grund, die Sommerzeit zu behalten». Schlafforscher Zulley forderte sogar die Abschaffung: «Es würde unserer Biologie eher entsprechen, in der Winterzeit zu bleiben.»
Besonders Eulen-Typen gestört durch Umstellung
Der Wissenschaftler Horst-Werner Korf vom neu gegründeten Chronomedizinischen Institut der Universität in Frankfurt am Main sagte im Deutschlandradio Kultur, dass insbesondere die sogenannten Eulen-Typen, also eher nachtaktive Menschen, in ihrer biologischen Uhr durch die Umstellung auf die Sommerzeit gestört seien. Diese Eulen-Typen müssten durch den Verlust einer Stunde am Tag der Umstellung noch früher aufstehen, was ihnen ohnehin besonders schwer falle. «Wenn sie im Arbeitsleben sind, müssen sie sich ja an den Rhythmus der Gesellschaft anpassen», erklärte Korf. Das bedeute auch, dass die Nahrungsaufnahme sich verändere und der permanente Wechsel zu Funktionsstörungen führe. Insbesondere die Leber benötige relativ lange, etwa sechs bis sieben Tage, um sich an diese Funktionsveränderungen anzupassen.
© 2010 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
Neue Untersuchungen zeigten, dass sich die Zeitumstellung nicht nur kurzfristig negativ auf die Gesundheit auswirkt, etwa in Form von Schlafstörungen oder vermehrten Herzinfarkten. Vielmehr störe sie sieben Monate lang bis zum Anfang der Winterzeit die innere Uhr einer Mehrheit der Bevölkerung. Das könne zu Schlafmangel führen, der generell als ungesund gilt.
«Richtig gewöhnen wir uns daran nie», sagte der Chronobiologe Roenneberg und bezog sich dabei auf seine Forschungen über den Schlaf-Wach-Rhythmus. Auch die österreichische Neurologin Birgit Högl sieht laut Bericht «einfach keinen überzeugenden Grund, die Sommerzeit zu behalten». Schlafforscher Zulley forderte sogar die Abschaffung: «Es würde unserer Biologie eher entsprechen, in der Winterzeit zu bleiben.»
Besonders Eulen-Typen gestört durch Umstellung
Der Wissenschaftler Horst-Werner Korf vom neu gegründeten Chronomedizinischen Institut der Universität in Frankfurt am Main sagte im Deutschlandradio Kultur, dass insbesondere die sogenannten Eulen-Typen, also eher nachtaktive Menschen, in ihrer biologischen Uhr durch die Umstellung auf die Sommerzeit gestört seien. Diese Eulen-Typen müssten durch den Verlust einer Stunde am Tag der Umstellung noch früher aufstehen, was ihnen ohnehin besonders schwer falle. «Wenn sie im Arbeitsleben sind, müssen sie sich ja an den Rhythmus der Gesellschaft anpassen», erklärte Korf. Das bedeute auch, dass die Nahrungsaufnahme sich verändere und der permanente Wechsel zu Funktionsstörungen führe. Insbesondere die Leber benötige relativ lange, etwa sechs bis sieben Tage, um sich an diese Funktionsveränderungen anzupassen.
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Freitag, 26. März 2010
Red Dead Redemption - Das Leben im Westen
„Das Leben im Westen“ beleuchtet den Überlebenskampf im Grenzland, angefangen bei den alltäglichen Dingen des Lebens auf dem Land, wie beispielsweise Pferde zureiten oder Vieh hüten, bis hin zur Verwendung von Kutschen und Zügen, um schneller von Ort zu Ort zu kommen. Entdecke die Menschen, Orte und Aktivitäten, die in der weiten und wunderschönen Welt von Red Dead Redemption zu finden sind.
George W. Bush: Peinlicher Patzer in Haiti
Auch im Ruhestand ist und bleibt George W. Bush der König der Fettnäpfchen. Das bewies der einst mächtigste Mann der Welt in Haitis Hauptstadt Port-au-Prince vor laufenden BBC-Kameras.
Zusammen mit Amtsvorgänger Bill Clinton genoss Bush ein Bad in der Menge. Bei tropischen Temperaturen und Dauerhändeschütteln kann selbst der erfahrenste Staatsmann ins Schwitzen geraten. Allerdings gibt es für solche menschliche Engpässe sicherlich Etikette-konformere Lösungen, als den Vordermann als Handtuch zu missbrauchen. Sieht es zunächst so aus als würde er Bill kameradschaftlich auf die Schulter klopfen, wischt sich Bush genüsslich die schmuddelige Hand an Clintons Hemd ab.
Knigge-Cowboy Bush scheint das aber nicht im Geringsten peinlich zu sein. Nach der Schweißattacke wird genüsslich weiter händegeschüttelt.
Immerhin: Der Hintergrund des Krisenbesuchs der beiden Ex-Präsidenten hat einen ehrenwerten Hintergrund. Gemeinsam haben sie einen die politischen Lager übergreifenden Hilfsfond für die Opfer des schweren Erdbebens, das im Januar diesen Jahres Hunderttausende Opfer gefordert hatte, gegründet. (Yahoo! Nachrichten)
Zusammen mit Amtsvorgänger Bill Clinton genoss Bush ein Bad in der Menge. Bei tropischen Temperaturen und Dauerhändeschütteln kann selbst der erfahrenste Staatsmann ins Schwitzen geraten. Allerdings gibt es für solche menschliche Engpässe sicherlich Etikette-konformere Lösungen, als den Vordermann als Handtuch zu missbrauchen. Sieht es zunächst so aus als würde er Bill kameradschaftlich auf die Schulter klopfen, wischt sich Bush genüsslich die schmuddelige Hand an Clintons Hemd ab.
Knigge-Cowboy Bush scheint das aber nicht im Geringsten peinlich zu sein. Nach der Schweißattacke wird genüsslich weiter händegeschüttelt.
Immerhin: Der Hintergrund des Krisenbesuchs der beiden Ex-Präsidenten hat einen ehrenwerten Hintergrund. Gemeinsam haben sie einen die politischen Lager übergreifenden Hilfsfond für die Opfer des schweren Erdbebens, das im Januar diesen Jahres Hunderttausende Opfer gefordert hatte, gegründet. (Yahoo! Nachrichten)
China-Krise: Google-Gründer verrät Details
Hinter dem weitgehenden Rückzug des Suchmaschinen-Betreibers Google aus China stecken auch sehr persönliche Gründe.
Firmenmitgründer Sergej Brin, der 1979 im Alter von sechs Jahren aus der Sowjetunion in die USA übersiedelte, sieht sich bei der Volksrepublik an das totalitäre Regime seiner alten Heimat erinnert.
Zwar habe China große Fortschritte beispielsweise bei der Bekämpfung der Armut gemacht, räumte er gegenüber dem "Wall Street Journal" ein. "Aber nichtsdestotrotz sehe ich in einigen ihrer Verhaltensweisen die gleichen Merkmale des Totalitarismus, besonders in Sachen Zensur und bei der Überwachung von Andersdenkenden."
Die Kompromisse, die Google in China habe eingehen müssen, seien letztlich zu groß gewesen, sagte Brin in dem am späten Mittwoch veröffentlichten Interview. Nach den Olympischen Spielen 2008 in Peking habe sich die Lage noch einmal verschlechtert. Das Fass zum Überlaufen gebracht habe schließlich der Hackerangriff, sagte Brin. Bei dieser Attacke im vergangenen Jahr waren nicht nur Firmengeheimnisse gestohlen worden. Die Angreifer hatten auch versucht, in die E-Mail-Konten von chinesischen Dissidenten einzudringen. US-Ermittler sehen Verbindungen zwischen den Hackern und der chinesischen Regierung.
Google hatte Anfang des Jahres angekündigt, die staatlich verordnete Zensur seiner chinesischen Suchmaschine beenden zu wollen. Das kommt einem Rückzug aus dem Riesenland gleich. Denn die chinesische Regierung hatte in den vergangenen Wochen mehrfach klargemacht, dass sie Googles Vorgehen nicht dulden werde. Am Montag schließlich lenkte Google die chinesischen Anfragen auf seine nicht zensierte Website in Hongkong um. Nutzer berichteten aber bereits über Einschränkungen. So sind zwar Treffer zu kritischen Inhalten zu sehen, doch die Webseiten selbst sind gesperrt.
Google-Mitgründer Brin sieht das Vorgehen seines Unternehmens dennoch als Erfolg an, weil es Signale an Staaten aussende, die den Zugang zum Internet beschränken wollten. Namentlich nannte Brin Australien. Dort sollen "anstößige" Inhalte mit der Begründung des Kinderschutzes herausgefiltert werden. Auch in Deutschland läuft seit Jahren eine Diskussion über die Sperrung bestimmter Seiten. (dpa)
Firmenmitgründer Sergej Brin, der 1979 im Alter von sechs Jahren aus der Sowjetunion in die USA übersiedelte, sieht sich bei der Volksrepublik an das totalitäre Regime seiner alten Heimat erinnert.
Zwar habe China große Fortschritte beispielsweise bei der Bekämpfung der Armut gemacht, räumte er gegenüber dem "Wall Street Journal" ein. "Aber nichtsdestotrotz sehe ich in einigen ihrer Verhaltensweisen die gleichen Merkmale des Totalitarismus, besonders in Sachen Zensur und bei der Überwachung von Andersdenkenden."
Die Kompromisse, die Google in China habe eingehen müssen, seien letztlich zu groß gewesen, sagte Brin in dem am späten Mittwoch veröffentlichten Interview. Nach den Olympischen Spielen 2008 in Peking habe sich die Lage noch einmal verschlechtert. Das Fass zum Überlaufen gebracht habe schließlich der Hackerangriff, sagte Brin. Bei dieser Attacke im vergangenen Jahr waren nicht nur Firmengeheimnisse gestohlen worden. Die Angreifer hatten auch versucht, in die E-Mail-Konten von chinesischen Dissidenten einzudringen. US-Ermittler sehen Verbindungen zwischen den Hackern und der chinesischen Regierung.
Google hatte Anfang des Jahres angekündigt, die staatlich verordnete Zensur seiner chinesischen Suchmaschine beenden zu wollen. Das kommt einem Rückzug aus dem Riesenland gleich. Denn die chinesische Regierung hatte in den vergangenen Wochen mehrfach klargemacht, dass sie Googles Vorgehen nicht dulden werde. Am Montag schließlich lenkte Google die chinesischen Anfragen auf seine nicht zensierte Website in Hongkong um. Nutzer berichteten aber bereits über Einschränkungen. So sind zwar Treffer zu kritischen Inhalten zu sehen, doch die Webseiten selbst sind gesperrt.
Google-Mitgründer Brin sieht das Vorgehen seines Unternehmens dennoch als Erfolg an, weil es Signale an Staaten aussende, die den Zugang zum Internet beschränken wollten. Namentlich nannte Brin Australien. Dort sollen "anstößige" Inhalte mit der Begründung des Kinderschutzes herausgefiltert werden. Auch in Deutschland läuft seit Jahren eine Diskussion über die Sperrung bestimmter Seiten. (dpa)
Donnerstag, 25. März 2010
Lena geht in Oslo als 22. an den Start

Dank einer Wildcard konnte der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der für den deutschen Beitrag verantwortlich ist, den Startplatz selbst bestimmen. Insgesamt nehmen 25 Nationen an der Finalshow teil.
Die Entscheidung fiel bewusst auf einen der hinteren Plätze. "Die Erfahrung mit Televotings zeigt, dass die meisten Zuschauer am Ende der Show zum Telefon greifen, um über ihren Favoriten abzustimmen - deshalb liegen wir mit Platz 22 hoffentlich goldrichtig", sagte NDR-Delegationschef Ralf Quibeldey.
Der späte Auftritt könnte allerdings auch ein Nachteil für den deutschen Beitrag sein. Erstmals beim ESC startet die Telefonabstimmung schon während der Sendung. Sobald ein Titel gesungen wurde, können die Zuschauer dafür anrufen. Bislang konnte erst abgestimmt werden, nachdem der letzte Kandidat seinen Auftritt beendet hatte.
Die Anrufe der Zuschauer machen 50 Prozent der Gesamtwertung aus. Wie schon im vergangenen Jahr wird in jedem Teilnehmerland eine Experten-Jury über die übrigen 50 Prozent entscheiden.
Die Herzen der deutschen Musik-Fans hat Meyer-Landrut bereits erobert: Ihr Titel "Satellite" steht an der Spitze der deutschen Charts. Wie sie im Rest Europas ankommt, entscheidet sich am 29. Mai. Die ARD überträgt das Finale des Eurovision Song Contests ab 21 Uhr live. (mwil)
Bushido "schmückte sich mit fremden Federn"
Der Berliner Rapper Bushido (31) hat für 13 seiner Songs Teile bei der französischen Band Dark Sanctuary geklaut. Die Gruppe klagte und bekam nun vor dem Hamburger Landgericht Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.
In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss.
Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil.
Bushidos Label ersguterjunge und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".
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Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte.
"Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatte die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.
Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden. (dpa)
In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss.
Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil.
Bushidos Label ersguterjunge und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".
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Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte.
"Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatte die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.
Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden. (dpa)
Mittwoch, 24. März 2010
Das neue Apple iPad gewinnen!

Dieses Gewinnspiel endet am 30.04.2010
Frau im Nacktscanner belästigt

Der 25-Jährige soll anzügliche Bemerkungen gemacht haben, als die 29 Jahre alte Frau durch einen der umstrittenen «Nacktscanner» am Flughafen Heathrow lief. Die Polizei verwarnte den Mann wegen Belästigung. Der Flughafenbetreiber BAA erklärte am Mittwoch, der Mann werde vom Dienst suspendiert, sollten die Anschuldigungen wahr sein.
Die Scanner gibt es in Heathrow erst seit kurzem. Sie sollen verhindern, dass Passagiere am Körper Sprengstoff in Flugzeuge schmuggeln.
An Weihnachten hatte es ein Mann geschafft, Sprengstoff durch gewöhnliche Sicherheitschecks zu bringen und beinahe einen Anschlag auf eine Maschine nach Detroit verübt. Gegner meinen jedoch, dass die Ganzkörperscanner - bei denen Millimeterwellen den Fluggast bis auf die Haut durchleuchten - Persönlichkeitsrechte verletzen. (dpa)
Dienstag, 23. März 2010
Ewiges Leben entdeckt

Das vor allem in tropischen Gewässern, aber auch im Mittelmeer beheimatete Tier transformiert sich in regelmäßigen Abständen von der ausgewachsenen geschlechtsreifen Hydra zum unausgereiften Polypen. Dabei bildet die Qualle an ihrem Außenschirm neue Zellen, die mit denen des „Muttertieres“ genetisch identisch sind. Wissenschaftler behaupten, das Nesseltier sei das einzige Lebewesen, das das Rad der Zeit umdrehen und sich wieder in die früheste Entwicklungsstufe zurückversetzen kann – um von dort erneut heranzuwachsen.
Das Geheimnis dieser Fähigkeit bezeichnen Forscher als Transdifferenzierung. Dabei wird eine beliebige Körperzelle in eine andere Zellenart umgewandelt. Zwar nutzen auch andere Tiere, wie zum Beispiel der Salamander, diesen Prozess, um Körperteile „nachwachsen“ zu lassen. „Turritopsis Nutricula“ kann allerdings den gesamten Körper transdifferenzieren. "Beim Verjüngen verlieren die Zellen ihren differenzierten Status. So kehren zum Beispiel Nerven- und Schleimzellen in einen Zustand zurück, der der sehr frühen Kindheit der Qualle entspricht", erklärt Ferdinand Boero, Meeresbiologe an der italienischen Universität Lecce, „Spiegel Online“.
Das bemerkenswerte Talent der Quallen könnte künftig zur Belastung werden. Da die Tiere nicht sterben, wächst die Population weltweit rasant an. Meeresbiologin Dr. Maria Miglietta prognostiziert sogar eine „stille Invasion“ der glibberigen Meeresbewohner. (Yahoo! Nachrichten)
Dick durch Weichmacher

Zu diesem Ergebnis kamen die Nachwuchswissenschaftlerinnen Juliane-Susanne Schmidt und Kristina Hart im Rahmen ihrer Promotion in der Arbeitsgruppe von Professor Dr. Dr. Bernd Fischer vom Institut für Anatomie und Zellbiologie in Halle. Für ihre Resultate wurden sie von der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) auf der jüngst stattgefundenen Jahrestagung mit einem Posterpreis geehrt.
In ihrer Doktorarbeit beschäftigten sich die Forscherinnen mit der Frage, inwiefern sich hormonähnliche Nahrungsmittelkontaminate (sogenannte endokrine Disruptoren) wie Phthalate und polychlorierte Biphenyle (PCB) auf die weibliche Fortpflanzung sowie den Fett- und Glukosestoffwechsel werdender Mütter und ihrer Nachkommen auswirken können.
Phthalate und PCB sind synthetisch hergestellte Stoffe. Phthalate stecken als Weichmacher in vielen Kunststoffprodukten wie etwa Duschvorhängen, Teppichböden und Kinderspielzeugen und entweichen von dort in die Umgebung. Aufgrund ihrer Anwendung können die synthetischen Verbindungen bei fast jedem Menschen im Körper nachgewiesen werden. Bei PCB wiederum handelt es sich um chlorierte, giftige Kohlenwasserstoffe. Obwohl sie nicht mehr hergestellt werden, kommen sie noch in großen Mengen in der Umwelt vor und können mit dem Trinkwasser oder der Nahrung in den Körper gelangen.
Die jungen Wissenschaftlerinnen konnten im Rahmen ihrer Untersuchungen feststellen, dass die synthetischen Verbindungen den Fett- und Glukosestoffwechsel stören können. Dies zeigte sich deutlich bei Versuchen mit Mäusen, die unter der Einwirkung der Substanzen reichlich Bauchfett ansetzten. Professor Fischer erklärt, dass die Fettzunahme jedoch nicht nur auf Muttertiere beschränkt war, sondern auch in der nächsten Generation auftrat. (Lifeline.de)
Quelle: Nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)
Häufige Toilettenbesuche kein Grund für Gehaltskürzung

In dem Fall hatte eine Kanzlei einem angestellten Rechtsanwalt den Lohn mit dem Argument gekürzt, er habe zu viel Zeit auf der Toilette verbracht. Der Arbeitgeber hatte zuvor schriftlich protokollieren lassen, wie oft der Angestellte das WC während der Arbeit besuchte. Demnach waren in einem Zeitraum von zweieinhalb Kalenderwochen 384 Minuten zusammengekommen.
Der Arbeitgeber rechnete das auf die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Beschäftigte über die üblichen Pausen- und Toilettenzeiten hinaus bereits 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er ihm 682,40 Euro vom Gehalt ab.
Dagegen klagte der Angestellte mit der Begründung, dass er in der Zeit an Verdauungsstörungen gelitten habe. Die Richter sahen das als zulässigen Grund an und entschieden zu seinen Gunsten: Der Arbeitgeber musste ihm den abgezogenen Betrag nachzahlen. (dpa/tmn)
Montag, 22. März 2010
Entwichene Giftschlange soll verhungern

Die Wohnungstüren des Mehrfamilienhauses wurden mit doppelseitigem Klebeband verschlossen, die Bewohner ausquartiert. Seit vergangenen Donnerstag hatte sich das Viertel in der Ruhrgebietsstadt im Ausnahmezustand befunden, nachdem die drei Monate alte Schlange aus dem Terrarium ihres Besitzers ausgebrochen war.
Die Dachgeschosswohnung des 19-Jährigen wurde nach Angaben der Stadt komplett entkernt. Böden, Wände und Zwischendecke mussten freigelegt werden, das Hab und Gut des Mannes wurde abtransportiert. Zuletzt durchleuchtete die Feuerwehr sogar mit Mini-Kameras alle Winkel und Ecken, doch vergebens. «Wir werden die Schlange wohl auch in hundert Jahren nicht finden, egal was wir tun», sagte der Sprecher.
Dass das hochgiftige Reptil sich noch im Haus befindet, gilt aber als sicher: Bei den Temperaturen dürfte sich die eigentlich in Indonesien beheimate Kobra nach Einschätzung von Experten nie nach draußen wagen. Die Feuerwehr, die weiterhin ein Mal täglich in dem Haus auf Patrouille gehen soll, geht nun davon aus, dass das Tier in spätestens acht Wochen verhungert sein wird.
Teurer Großeinsatz
Wer die Kosten für den tagelangen Großeinsatz und die Sanierung der Wohnung trägt, ist noch unklar. Allein für den Einsatz der Feuerwehr sei mit einer Summe von mindestens 39.000 Euro zu rechnen, erklärte der Sprecher. Die Wahrscheinlichkeit, dass letztlich der Steuerzahler dafür aufkommen müsse, sei sehr groß, da bei dem 19-Jährigen nicht viel zu holen sei. Der Besitzer des Tieres habe weder Arbeit, noch sei er versichert.
Die Tierschutzorganisation Peta forderte angesichts des Vorfalls einen Einfuhrstopp sowie ein bundesweites Verbot von Wildtieren in Privathaushalten. Die Gefahren, die von ausgesetzten oder entlaufenen giftigen Tieren ausgingen, würden rapide zunehmen, erklärte die Organisation am Montag. Schätzungen gingen davon aus, dass inzwischen rund 150.000 Giftschlangen, 250.000 Riesenschlangen sowie zahllose andere Echsen und Reptilien deutsche Wohnzimmer bevölkerten.
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Wetterfrosch Jörg Kachelmann verhaftet

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte zuvor berichtet, dass sie gegen einen 51-jährigen Journalisten und Moderator ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung führt. Den Namen des Verdächtigen wollten die Ermittler nicht mitteilen. Die Bundespolizei bestätigte aber Informationen von Bild.de, dass es sich um Kachelmann handelt. Die ARD wollte keine Stellungnahme abgeben. Auch Kachelmanns Firma Meteomedia gab zunächst keine Auskunft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Polizeidirektion Heidelberg gegen Kachelmann ermittelt. Er soll Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Im Februar hatte sie ihn angezeigt. Danach erhärtete sich der Tatverdacht laut Staatsanwaltschaft. Auf deren Antrag hin erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den Moderator Haftbefehl.
Wie lange Kachelmann in U-Haft sitzen muss, ist noch nicht abzusehen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem DAPD, es sei nicht bekannt, ob ein Haftprüfungstermin beantragt sei.
Auch in ARD-Unterhaltungssendungen
Jörg Kachelmann produziert mit seiner Firma Meteomedia Wettersendungen in der ARD - seit 1994 vor der 20-Uhr-Ausgabe der «Tagesschau» und seit 2002 nach den «Tagesthemen». Seine Karriere bei der ARD hatte er 1990 als «Weatherman» beim Radiosender SWF 3 (inzwischen SWR) gestartet. Damals hatte er sich in Bächli bei St. Gallen als autodidaktisch ausgebildeter Meteorologe selbstständig gemacht und die Meteomedia gegründet. Mit dem Start des ARD-Frühstücksfernsehens im Jahr 1992 begann seine Fernsehkarriere.
In den 90er Jahren machte er sich auch in der Fernsehunterhaltung einen Namen. Er war seit 1997 viele Jahre Moderator der MDR-Talkshow «Riverboat». Keinen Erfolg hatte er als Quizmaster, als er 1998 die Neuauflage der legendären Show «Einer wird gewinnen» übernahm, die Hans Joachim Kulenkampff berühmt gemacht hatte.
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Freitag, 19. März 2010
Steht bald das Ende der Hotspots an?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, wer für einen Missbrauch eines offenen W-Lan-Anschlusses haftet und ob solche Hotspots künftig besser gegen den unberechtigten Zugriff von Dritten gesichert werden müssen. Anlass war die Klage eines Musikunternehmens gegen einen W-Lan-Inhaber: Über dessen offenen Anschluss waren geschützte Musikdateien angeboten worden, während der Anschlussinhaber im Urlaub war.
Gegen seine Verurteilung in einem ersten Prozess hatte der beklagte Betreiber des offenen Funknetzes erfolgreich Revision eingereicht, die Klage wurde in zweiter Instanz abgelehnt. Daraufhin suchte die klagende Musikfirma den Weg zum BGH.
Beim Thema W-Lan treffen Ideal und berechtigte Paranoia aufeinander. Offene W-Lans, sogenannte Hotspots, erfreuen sich großer Beliebtheit: Im Pappbecher-Café, beim Hamburger-Brater, im Hotel oder im Park einfach kostenfrei surfen zu können, gehört zur Würze eines urbanen Lebensstils. Auch viele Privatleute lassen ihre Netzwerke bewusst offen und machen sich beispielsweise im Freifunk-Netzwerk zu kostenlosen Zugangsprovidern.
Das alles aber ist nicht ohne Risiko: Was passiert einem W-Lan-Betreiber, wenn einer seiner Gäste huckepack Urheberrechtsverletzungen begeht, an kriminellen Aktionen teilnimmt, Terror-Propaganda kommuniziert oder Kinderpornografie verbreitet? Denn alle Nutzer eines W-Lan surfen über nur eine IP-Adresse, identifiziert werden kann also immer nur der Besitzer des eigentlichen Anschlusses.
Die Frage ist in Deutschland letztinstanzlich nicht entschieden, es gibt verschiedene Urteile, die nicht alle in die gleiche Richtung gehen. Allerdings zeichnete sich in den letzten zwei Jahren als Trend ab, dass in solchen Fällen immer häufiger von einer Art Halterhaftung (juristisch korrekter: Störer- oder Mitstörerhaftung) ausgegangen wird. Doch es gibt auch andere Urteile, und eines davon wurde nun zum Anlass für die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, dessen Spruch am Ende einem Grundsatzurteil nahekommen dürfte.
Schöne Freiheit versus schnöder Missbrauch
Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Pelham ist auch einer der Gründer der Firma DigiProtect, die sich auf Aufspüren und Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat.
Pelhams Musikfirma 3P hält die Rechte an dem Song "Sommer unseres Lebens" von Sebastian Hämer, der nachweislich im Internet über jene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde, die zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dem beklagten Anschlussinhaber zugewiesen war. Bei der Überprüfung stellte sich zwar heraus, dass der Mann zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich im Urlaub war. Die Plattenfirma behauptete daraufhin jedoch, der W-Lan-Anschluss des Mannes sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. 3p forderte von ihm Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten. (weiterlesen...)
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