Freitag, 8. April 2016

Merkel, Erdogan vers. Böhmermann::Eine Einführung in das "fucking Grundgesetz"

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

So steht es in Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz. Die einschränkende Wirkung des Art. 5 Absatz 2 Grundgesetz "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" gilt "nur" für das Recht der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz. Und es ist auffallend oft kriminell-verlogenes Pack, welches sich darauf beruft.

Anders als bei der Pressefreiheit und sogar (fuck!) der Meinungsfreiheit hat der Verfassungsgeber der Kunstfreiheit also ganz bewusst keine Schranken auferlegt.

Der türkische Präsident Erdogan wird nunmehr von der Kanzlerin Merkel hofiert weil diese ihn für ihn für die eigene Wiederwahl dringend braucht. Der soll nämlich die Grenzen für Flüchtlinge 1.) dicht machen und 2.) Flüchtlinge zurücknehmen. Macht er das nicht, kann die Kanzlerin die Wiederwahl wohl eher "vergessen" oder versuchen sich eine GGK ("ganz große Koalition") aus "Begräbnis-Schwarz" (CDU), "Allmächtiger-Blau" (CSU), "Kapitalisten-Rot" (SPD) und den momentan in der Gesamtheit "eher orientierungslosen" Grünen zu basteln. Wenn es ganz übel kommt muss die Kanzlerin vielleicht sogar die "Zonen-Roten" (PDS) um eine Duldung bitten. Kommen noch die Freien Demokraten ins Spiel, die sich vielleicht bei einer Rückbesinnung darauf, mehr eine "Bürgerrechtspartei" als eine "Frühkapitalistenpartei" zu sein, in den nächsten Bundestag retten könnten, dann wird es, im Hinblick auf die Regierbarkeit, ganz böse. weiter lesen »

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