Freitag, 28. November 2014

BND hält offenbar Totalüberwachung für weitgehend rechtlich zulässig

Das Interessanteste an der vieldiskutierten Anhörung des (ehemaligen) BND-Juristen Stefan Burbaum im NSA-Untersuchungsausschuss ist seine Aussage zur Auslegeung von § 10 Abs. 4 S. 2 G10-Gesetz. Die Vorschrift lautet:
Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des § 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen.
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