Die Ankündigung des Verkehrsministeriums, dass die umstrittene Maut nun doch über eine elektronische Kennzeichenerfassung erfolgen soll, kam überraschend. Und man darf die Frage stellen, warum das sog. Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen in dieser Form konzipiert worden ist.
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