Samstag, 24. August 2013

Parken vor der Radarfalle: Strafbar?

Ist es strafbar, wenn man vor einer Radarfalle so parkt, dass durch den Messstrahl kein Auto mehr erfasst werden kann? Das OLG Karlsruhe sagt – wohl zu Recht – dass jedenfalls keine Nötigung vorliegt, da es an einer Gewalteinwirkung mangelt, die auf den Messbeamten einwirken kann. Aber es gibt noch die “Störung öffentlicher Betriebe” nach §316b StGB – kommt hier eine Strafbarkeit in Betracht? Dies wiederum lehnt der Bundesgerichtshof (1 StR 469/12) ab: Diese Norm setzt mit dem BGH aber voraus, dass eine Substanzeinwirkung auf das entsprechende Gerät vorgenommen wird. Dies kann geschehen durch Beschmieren oder Bekleben – nicht aber, indem man sich einfach in den Messstrahl stellt und damit verhindert, dass die ansonsten nicht berührte Anlage schlichtweg nichts erfassen kann. Eine Strafbarkeit scheint damit im Ergebnis auszuscheiden. weiterlesen »

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