Egal, ob Hackerangriff oder Softwarepanne: Ab 25. August sind Firmen in Europa dazu verpflichtet, Datenpannen binnen 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden zu melden. Diese Meldepflicht sieht die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Europäischen Kommission vor. Auch die Betroffenen selbst müssen über das Datenschutzproblem informiert werden.
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